Flugbetriebsordnung

(Kurzfassung)

2. Teilnehmer am Modellflugbetrieb haben sich so zu verhalten, dass die allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie der Flugbetrieb weder gefährdet noch eingeschränkt wird.

§ 2

Bei einem Modellflugbetrieb in der Luft und/oder am Boden mit mehr als drei potenziellen Piloten, ist ein Flugleiter zu bestimmen. Der Flugleiter ist zu jeder Zeit uneingeschränkt weisungsberechtigt (Hausrecht).

§ 3

1. Generell ist der Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes Pflicht, nur DMFV oder DAEC werden akzeptiert.

2. Gastflieger ohne Vereinszugehörigkeit dürfen nur bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern und gültiger Versicherung fliegen.

3. Gastflieger mit eindeutiger Vereinszugehörigkeit (Fremdverein) und gültiger Versicherung dürfen in Anwesenheit mindestens eines Mitglieds fliegen.

4. Modellfluganfänger dürfen nur unter Aufsicht und Anleitung eines erfahrenen Modellflug Piloten ein Flugmodell steuern. Lehrer und Schüler müssen sich gesondert namentlich im Protokoll eintragen.

§ 4

1. Flugbetriebszeiten: 09.00 Uhr bis Sonnenuntergang, längstens jedoch bis 21.00 Uhr.

2. Die eingeteilten Flugbetriebssektoren sind einzuhalten: 300 m im Radius sowie < 760 m Höhe.

§ 5

Im Flugbetrieb ist grundsätzlich ein gemeinsamer Standort der steuernden Piloten nach Absprache einzuhalten.

§ 6

1. Der Aufenthalt innerhalb des Flugbetriebsraumes (Startvorbereitungsplätze für Motorflieger, Startstelle der Segelflieger nebst Verlaufbereich von Hochstartseilen, sowie der gesamte Start, Lande und Einflussbereich des Flugplatzes) ist bei Flugbetrieb nur den Modellflugpiloten und deren Helfern, sowie Vereinsmitgliedern die für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung unbedingt notwendig sind, gestattet.

2. Das Betreten der Start und Landefläche hat auf dem kürzesten Wege und unter äußerster Vorsicht zu erfolgen. Unnötiger Aufenthalt ist untersagt. Gelandete oder nicht startfähige Flugmodelle sind unverzüglich vom Flugfeld zu bergen.

§ 7

Eintrag ins Flugbuch ist Pflicht.

§ 8

Unfälle sind dem Flugleiter und/oder dem Vorstand zu melden.

§ 9

1. Die Benutzung des Modellflugplatzes einschließlich des Zuschauerraumes und der Zuwege geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

2. Zuschauer halten sich grundsätzlich im Zuschauerraum auf. Hunde sind an der Leine zu führen.

§ 10

Verstöße gegen die Flugbetriebsordnung können durch den Flugleiter durch Tagesflugverbot bis hin zum Ausschluss aus dem Verein durch den Vorstand geahndet werden.

Diese Flugbetriebsordnung tritt ab sofort in Kraft.

Alle vorherigen Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

Sülbeck, 21.03.2014      Der Vorstand

1.Vorsitzender             2.Vorsitzender

Peter Kempny             Thomas Ehmke